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Zahlungstermine beachten: Steuern und Sozialabgaben: Termine 2008

Clevere Steuerzahler begleichen ihre Steuern nicht, wenn sie eigentlich fällig sind (Steuertermin), sondern nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungsschonfrist. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung sogar am nächsten Werktag erfolgen. Anders ist es bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein.

Seiten 5 - 7

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.12.2007.005

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