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Vermittlung von Kreuzfahrten – Wie sind die Provisionen zu versteuern?

Reiseleistungen mit Kreuzfahrt- und Kabinenschiffen können in sehr unterschiedlicher Form erbracht werden. Weil die Vermittlung solcher Reisen durch Reisebüros umsatzsteuerrechtlich nach der vermittelten Leistung zu beurteilen ist (§ 3a Absatz 2 Nummer 4 Umsatzsteuergesetz [UStG]), ergeben sich erhebliche Beurteilungsprobleme.

Seiten 8 - 10

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.09.2007.008

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