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Verhandlungssache Anwaltshonorar – Nutzen Sie den neuen Spielraum

Zum 1. Juli 2006 wurden die gesetzlichen Vorgaben bei der anwaltlichen Vergütung deutlich gelockert. Sie können das Honorar im Dialog mit dem Anwalt nun frei vereinbaren – zumindest für außergerichtliche Beratungsleistungen. Verhandeln ist also erlaubt!

Seiten 16 - 17

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.11.2006.016

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