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Verdeckte Gewinnausschüttung? – Bei „Zweit-Pkw“ darf private Kfz-Nutzung nicht unterstellt werden

Steht dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Dienst-Pkw zur Verfügung, der nicht für private Fahrten verwendet werden darf, so darf das Finanzamt auch ohne Führung eines Fahrtenbuchs nicht eine private Nutzung des Fahrzeugs unterstellen.

Seite 15

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.03.2005.015

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