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Verbindliche Auskunft: Neue Gebührenpflicht verfassungsgemäß

Seit dem 1.1.2007 ist die Erteilung verbindlicher Auskünfte im Besteuerungsverfahren gebührenpflichtig. Die Finanzverwaltung agiert – jedenfalls dann, wenn eine Auskunft tatsächlich erteilt und nicht wie in einer Vielzahl von Fällen aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt wird – quasi als Berater des Steuerpflichtigen und setzt in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Bedeutung der Anfrage oder auf Zeitbasis eine Gebühr fest, und zwar ohne Umsatzsteuerausweis.

Seiten 16 - 18

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.09.2008.016

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