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Urteil des Bundesgerichtshofs – Entschädigung bei Hotel-Überbuchung

Reisende haben gegen ihren Reiseveranstalter einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie ihre Reise auf Grund einer Überbuchung des Hotels nicht antreten können. Entscheidet sich der Reisende wegen der Überbuchung des Hotels, lieber zu Hause zu bleiben, kann ihm eine Entschädigung in Höhe der Hälfte des Reisepreises zustehen.

Seite 17

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.03.2005.017

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