Inhalt » Archiv » Ausgabe 03/2005 » Unwirksame Klauseln – Beförderung auch ohne Fahrschein

Unwirksame Klauseln – Beförderung auch ohne Fahrschein

Der BGH hat entschieden, dass folgende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Beförderungsunternehmen unwirksam sind:
– „Für verlorene oder gestohlene Fahrausweise kann kein Ersatz gewährt werden.“
– „Eine Erstattung für verloren gegangene oder gestohlene Fahrausweise erfolgen nicht.“

Seite 20

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.03.2005.020a

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