Inhalt » Archiv » Ausgabe 03/2006 » Untervermittlungsleistungen bleiben steuerfrei – BMF verlängert Nichtbeanstandungsregelung

Untervermittlungsleistungen bleiben steuerfrei – BMF verlängert Nichtbeanstandungsregelung

Die Frage, ob die Tätigkeit von Untervermittlern im Rahmen der Kreditvermittlung nach § 4 Nummer 8b bis 8g UStG steuerfrei sein kann, ist weiterhin streitig. Gegen das Urteil des BFH vom 9. Oktober 2003 (Az: V R 5/03, Abruf-Nr. 032589) wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Seiten 1 - 2

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.03.2006.001a

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