Inhalt » Archiv » Ausgabe 07/2005 » Umsatzsteuerbare Vermittlungsleistungen – Grundstücksbelegenheit vorrangig?

Umsatzsteuerbare Vermittlungsleistungen – Grundstücksbelegenheit vorrangig?

Vermittlungsleistungen von Reisebüros sind umsatzsteuerbar, also im Inland der Umsatzsteuer zu unterwerfen, wenn die vermittelte Leistung im Inland bewirkt wird (§ 3a Absatz 2 Nummer 4 UStG). Sondervorschriften gelten aber bei Vermittlungsleistungen
– im Zusammenhang mit einem Grundstück (§ 3a Absatz 2 Nummer 1 UStG),
– in Verbindung mit so genannten Katalogleistungen (§ 3a Absatz 4 Nummer 10 UStG) und
– für Reiseveranstalter, soweit diese der Besteuerung nach § 25 UStG unterliegen (§ 3a Absatz 1 UStG).

Seiten 9 - 10

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.07.2005.009

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