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Umsatzsteuer – Service-Fee ist kein Entgelt für E-Commerce-Leistungen

Im Rahmen unseres internationalen Firmenkundengeschäfts stellen wir neben dem Preis für internationale Flugtickets auch ein Service-Entgelt in Rechnung. Seit jeher erheben wir darauf 16 Prozent Umsatzsteuer. In jüngster Zeit verweigern Kunden teilweise die Zahlung, weil es sich um E-Commerce-Leistungen handeln soll, die am Sitz des Kunden erbracht werden und damit in Deutschland nicht besteuert werden dürfen. Ist diese Beurteilung zutreffend?

Seiten 7 - 8

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.01.2005.007

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