Inhalt » Archiv » Ausgabe 06/2007 » Überkreuz-Buchung – Fluggesellschaft darf Beförderung nicht verweigern

Überkreuz-Buchung – Fluggesellschaft darf Beförderung nicht verweigern

Ein Leser hat uns um Auskunft in folgendem Fall gebeten: „Wir als Reisebüro buchten für einen Kunden einen Flug von Düsseldorf nach Rom und zurück. Auf dem Hinweg war nur noch die Business Class frei und wir stellten ein Ticket oneway Business Class Düsseldorf-Rom mit Lufthansa aus. Für den Rückweg konnten wir noch günstige Economy Tarifklassen buchen und stellten für den Rückweg ein Ticket Rom-Düsseldorf-Rom (mit fiktiven Rückflug, welchen der Kunde nicht nutzen wird) aus, da dies günstiger war ein economy oneway Ticket Rom-Düsseldorf.

Die Fluggesellschaft Lufthansa droht uns nun, falls unser Kunde den fiktiven Flug nicht antritt, den Differenzbetrag zwischen dem vergünstigten Hin- und Rückflug Preis und dem einfachen Economy Oneway nachzubelasten. Wäre diese Nachbelastung rechtens? Gibt es hierzu Urteile, die genau diesen Fall betreffen?“

Seiten 19 - 20

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.06.2007.019

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