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Termin 30. Juni 2006 – Service-Entgelte umsatzsteuerpflichtig

Das BMF hat seine Entscheidung offenbar endgültig getroffen: Besteuerung der Service-Entgelte für die Vermittlung grenzüberschreitender Flugbeförderungen im Umfang des Inlandsstreckenanteils ab 1. Juli 2006. Von der Parlamentarischen Staatssekretärin im BMF wurde diese Entscheidung bestätigt – mit der Begründung, dass nach Gemeinschaftsrecht keine Alternative zu erkennen sei.

Seiten 2 - 3

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.02.2006.002

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