Inhalt » Archiv » Ausgabe 07/2009 » Storno und „No-Show“ – Aktuelle Entwicklungen

Storno und „No-Show“ – Aktuelle Entwicklungen

Spätestens seit der EuGH-Entscheidung in Sachen Société Thermale d'Eugénie-les-Bains (Urteil vom 18.7.2007, Az.: C 277/05) steht fest, dass Zahlungen bei der Nicht-Inanspruchnahme von Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Nur-Flug, Reisepaket) wie folgt behandelt werden müssen:

■ Bei Stornierung vor Reisebeginn bzw. Anreise (= Ausübung eines Rücktrittsrechts) liegt nicht steuerbarer Schadenersatz vor.

■ Bei „Stornierung“ bzw. Abreise nach Leistungsbeginn (= kein wirksamer Rücktritt vom Vertrag) ist steuerbares Entgelt anzunehmen, das entweder beim Leistungsträger (z.B. bei Nur-Hotel und Nur-Flug) der Regelbesteuerung oder beim Veranstalter der Margenbesteuerung unterliegt.

■ „No-Show“ (das bewusste Nichterscheinen bei Leistungsbeginn und die Nicht-Inanspruchnahme der vorgehaltenen Leistung) stellt wegen Leistungsbereitschaft einen umsatzsteuerbaren und steuerpflichtigen Vorgang dar, indem der leistende Unternehmer alles getan hat, um von sich aus einen Leistungsaustausch zu gewährleisten ( vgl. Vorbericht in SRTour 10/2007 (S. 6 f.).

Seiten 11 - 14

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.07.2009.011

Dieses Dokument kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 11,95 *) PDF | 4 Seiten

*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Anzeige
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse:
Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 01/2005

Jahrgang 2012

Jahrgang 2011

Jahrgang 2010

Jahrgang 2009

Jahrgang 2008

Jahrgang 2007

Jahrgang 2006

Jahrgang 2005