Inhalt » Archiv » Ausgabe 11/2008 » Sind mit Kreditkarte gezahlte Trinkgelder steuer- und sozialversicherungspflichtig?

Sind mit Kreditkarte gezahlte Trinkgelder steuer- und sozialversicherungspflichtig?

Auf die Anfrage eines Restaurantbesitzers hatte dessen Steuerberater folgende Einschätzung der Sachlage abgegeben: Für den Fall, dass ein Trinkgeld nicht bar bezahlt, sondern über eine EC- bzw. Kreditkarte abgerechnet wird, wird der Gesamtbetrag natürlich auf einem Unternehmenskonto gutgeschrieben. Selbst wenn der Unternehmer das Trinkgeld „herausrechnet“, sei die Leistung auf dem Konto des Unternehmers bewirkt worden (gemeint ist: Hat der Unternehmer die Leistung zum üblichen Preis erhöht um das Trinkgeld erbracht). Dementsprechend soll auch das Trinkgeld der Umsatzsteuer unterliegen und der herausgerechnete, also an den Mitarbeiter ausgekehrte Teil der Lohnsteuer und Sozialversicherung. Kann das sein?

Seiten 7 - 8

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.11.2008.007

Dieses Dokument kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 7,95 *) PDF | 2 Seiten

*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Anzeige
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse:
Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 01/2005

Jahrgang 2012

Jahrgang 2011

Jahrgang 2010

Jahrgang 2009

Jahrgang 2008

Jahrgang 2007

Jahrgang 2006

Jahrgang 2005