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Service-Entgelte für Drittlandsleistungen

Für unsere Reisebürobetriebe haben wir zur Kenntnis genommen, dass Service-Entgelte für die Vermittlung von grenzüberschreitenden Flugtickets ab 2006 (teilweise) steuerpflichtig sein sollen. Wir wären Ihnen dennoch für einen Hinweis dankbar, ob damit auch Service- Entgelte in Verbindung mit dem Verkauf von Auslandstickets oder von Hotelleistungen im Ausland „im Namen und für Rechnung der Leistungsträger“ in Deutschland umsatzsteuerpflichtig werden.

Seiten 11 - 13

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.01.2006.011

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