Inhalt » Archiv » Ausgabe 12/2006 » Reiseveranstalter und Reisevermittler – Wer muss den Reisenden über Pass- und Visum-Vorschriften informieren?

Reiseveranstalter und Reisevermittler – Wer muss den Reisenden über Pass- und Visum-Vorschriften informieren?

Es passiert jeden Tag, auf jedem Flughafen: Ein Pauschalreisender wird wegen eines fehlenden Reisepasses oder Visums vom Abfertigungspersonal zurückgewiesen. Oft mit dem Ergebnis, dass die Reise für die ganze Familie ausfällt. Der Ärger ist groß. Schuldige werden gesucht. Spätestens dann steht die Frage im Raum: Hätte der Reiseveranstalter oder das vermittelnde Reisebüro über Passund Visumerfordernisse informieren müssen?

Seiten 12 - 15

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.12.2006.012

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