Inhalt » Archiv » Ausgabe 01/2005 » Reisemängel – Urteil zur Bewertung der Minderung

Reisemängel – Urteil zur Bewertung der Minderung

Reisemängel, die im Anspruchsschreiben (§ 651g Absatz 1 BGB) nicht aufgeführt sind, spielen im späteren Rechtsstreit keine Rolle. Bei der Ermittlung des Minderungssatzes ist auf rein materielle, objektive Wertgesichtspunkte abzustellen.

Seiten 18 - 19

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.01.2005.018

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