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Recht der Touristik

Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters: Vorsicht bei Zusicherung einer „kindgerechten Ausstattung“! – Fürsorgepflichten erfüllt: Keine Haftung des Veranstalters eines Sommercamps für Badeunfall – Fenster im Hotel müssen mit ausreichender Brüstung ausgestattet sein – Einsatz von auf Dienstreisen erworbenen Bonusmeilen für weitere Dienstflüge – Gerichtsstand bei ausländischen Time-Sharing-Verträgen – Keine Informationspflicht über Einreisebestimmungen für Ausländer in Deutschland

Seiten 17 - 20

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.02.2006.017

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