Inhalt » Archiv » Ausgabe 02/2005 » Navigationsgerät keine Sonderausstattung

Navigationsgerät keine Sonderausstattung

Nach Ansicht des FG Düsseldorf sind Navigationsgeräte nicht als Sonderausstattung von Pkw anzusehen und erhöhen damit nicht die Bemessungsgrundlage für die Anwendung der „Ein-Prozent-Regelung“ (Urteil vom 4.6.2004, Az: 18 K 879/03 E, Ausgabe 1/2005, Seite 9).

Seite 15

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.02.2005.015

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