Inhalt » Archiv » Ausgabe 10/2005 » Margensteuer ist auf Rechnungen nicht auszuweisen

Margensteuer ist auf Rechnungen nicht auszuweisen

In unseren Reisebüros kommt es immer wieder vor, dass Kunden bei der Abrechnung von Pauschalreisen im Reisebüro-Inkasso eine Rechnung „mit Ausweis der Mehrwertsteuer“ anfordern. Wir können zwar nicht übersehen, ob einzelne Kunden (zum Beispiel Freiberufler) solche Reisen tatsächlich aus betrieblichen Gründen antreten. Mit Verweis auf die Margensteuerpflicht lehnen wir es aber ab, eine Rechnung mit Ausweis der Margensteuer zu erteilen. Das stößt nicht immer auf Verständnis bei den Kunden. Deshalb wären wir für eine zusammenfassende Begründung dankbar.

Seiten 10 - 11

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.10.2005.010

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