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Leseranfrage zu „geteilter Provisionszahlung“ – Umsatzsteuer-Gutschrift als Erlös?

Ein Leser hat folgende Anfrage an die Redaktion gestellt: „Unser Reisebüro erhält von einigen Reiseveranstaltern ,geteilte Provisionszahlungen‘. Das heißt: Die Provisionszahlungen sind nur zum Teil (85 oder 70 Prozent) umsatzsteuerpflichtig. Die Vergütungen für den umsatzsteuerpflichtigen Anteil haben wir gewinnwirksam auf einem Erlöskonto verbucht, ohne dafür Umsatzsteuer abzuführen.

Seite 12

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.11.2006.012

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