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Kein Steuerabzug bei Cross-Border Airline-Leasing

Der BFH hat entschieden, dass das Vermieten eines in die Luftfahrzeugrolle eingetragenen Flugzeugs ohne Sonderleistungen des Vermieters – wie bei im Schifffahrtsregister eingetragenen Schiffen – regelmäßig zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen führt (Urteil vom 2.5.2000, Az: IX R 71/96, BStBl 2000 II, 467).

Seite 14

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.02.2005.014

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