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Impressum im Internet – Kennzeichnungspflichten nach dem Telemediengesetz (TMG)

Immer wieder ist – auch in der Touristikbranche – das Impressum im Internet Anlass für juristische Auseinandersetzungen. Denn jeder Anbieter auf Internet-Verkaufsplattformen muss ein vollständiges Impressum vorhalten. Hinzu kommen noch weitergehende Informationspflichten, die sich beispielsweise aus der BGBInformationspflichtenverordnung oder den fernabsatzrechtlichen Vorschriften des BGB ergeben.

Seiten 18 - 20

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.01.2010.018

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