Inhalt » Archiv » Ausgabe 03/2005 » Haftung des Veranstalters – Abgrenzung zwischen Verkehrsicherungspflicht und allgemeinem Lebensrisiko

Haftung des Veranstalters – Abgrenzung zwischen Verkehrsicherungspflicht und allgemeinem Lebensrisiko

Die Veranstalterhaftung hat ihre Grenzen. Wo diese liegen, hat das OLG Düsseldorf gezeigt. Tenor der Entscheidung: Es besteht kein allgemeines Gebot, andere vor Selbstgefährdung zu bewahren. Wer sich verletzt, kann einen anderen wegen Mitwirkung nur in Anspruch nehmen, wenn dieser dazu beigetragen hat, dass der Schaden überhaupt entstehen konnte.

Seite 19

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.03.2005.019

Dieses Dokument kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 7,95 *) PDF | 1 Seite

*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Anzeige
Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!

Ihre E-Mail-Adresse:
Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 01/2005

Jahrgang 2012

Jahrgang 2011

Jahrgang 2010

Jahrgang 2009

Jahrgang 2008

Jahrgang 2007

Jahrgang 2006

Jahrgang 2005