Inhalt » Archiv » Ausgabe 10/2007 » Grundsatzfrage zur Margensteuer – Welche Einnahmen sind bei verbilligten Leistungen zu erfassen?

Grundsatzfrage zur Margensteuer – Welche Einnahmen sind bei verbilligten Leistungen zu erfassen?

Eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz sorgt dafür, dass eine ungeklärte Rechtsfrage der Margenbesteuerung von Reiseleistungen Aktualität erlangt (Urteil vom 11.1.2007, Az: 6 K 1066/05). Letztlich geht es um die Frage, welches umsatzsteuerliche Entgelt zu erfassen ist, wenn Leistungen an Arbeitnehmer aus betrieblichen Erwägungen verbilligt abgegeben werden.

Seiten 9 - 11

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.10.2007.009

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