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Grenzüberschreitende Personenbeförderung – Österreichische Umsatzsteuer-Erleichterungen EU-rechtswidrig

Ausländische Personenbeförderer müssen für innerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union befahrene Strecken Umsatzsteuer deklarieren (Abgabe von Steuer-Erklärungen) und abführen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu Lasten Österreichs entschieden (Urteil vom 29.6.2006, Rs. C 128/05).

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