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Gewinnverlagerung – Nutzen Sie die „6b-Rücklage“ – aber richtig!

Wenn Sie die Rücklage auf ein Gebäude übertragen wollen, das Sie selbst errichten, verlängert sich die Übertragungsfrist auf sechs Jahre. Das heißt: Es reicht aus, wenn Sie das Gebäude bis zum Ende des sechsten Jahres nach der Rücklagenbildung fertig stellen.

Seiten 13 - 14

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.08.2006.013

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