Inhalt » Archiv » Ausgabe 06/2005 » Gesetz verstößt gegen Europarecht – Voller Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten

Gesetz verstößt gegen Europarecht – Voller Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten

Das FG München hatte bereits am 13. November 2003 entschieden, dass die Einschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten gemäß § 15 Absatz 1 Nummer 1 UStG gegen EU-Recht verstößt (Ausgabe 5/2004, Seite 16). Die Finanzverwaltung hatte das Urteil angefochten.

Seiten 14 - 15

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.06.2005.014

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