Inhalt » Archiv » Ausgabe 10/2005 » Geldwerter Vorteil – Ein-Prozent-Regel auch bei mehreren Fahrzeugen anzuwenden

Geldwerter Vorteil – Ein-Prozent-Regel auch bei mehreren Fahrzeugen anzuwenden

Befinden sich mehrere Pkw im Betriebsvermögen, muss für alle Fahrzeuge die private Kfz-Nutzung versteuert werden, wenn bei allen Fahrzeugen die Privatnutzung zumindest möglich ist.

Seite 16

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.10.2005.016a

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