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Gaststättenerlaubnis: Widerruf bei Steuerrückständen

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 17.6.2008 (Az.: 1 K 1956/07.KO, s.u. www.srtourdigital.info/materialien) entschieden, dass eine Gaststättenerlaubnis im Einzelfall widerrufen werden kann, wenn erhebliche Steuerrückstände bestehen.

Seiten 17 - 18

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.08.2008.017

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