Inhalt » Archiv » Ausgabe 11/2006 » Fragwürdige BFH-Entscheidung – Visa-Beschaffung eines Konsularservice als Reiseleistung?

Fragwürdige BFH-Entscheidung – Visa-Beschaffung eines Konsularservice als Reiseleistung?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Konsularservice

– im B2C-Geschäft eine steuerfreie Reiseleistung im Sinne von § 25 UStG ist und

– im B2B-Geschäft eine nicht umsatzsteuerbare Kommissionsleistung nach § 3 Absatz 11 UStG ist (Urteil vom 2.3.2006, Az: V R 25/03; Abruf-Nr. 062154; Ausgabe 10/2006, Seite 1).

Seiten 6 - 8

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.11.2006.006

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