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Fortbildungsmaßnahmen – Wann ist die Margenbesteuerung maßgeblich?

Die Oberfinanzdirektion Rheinland hat in einer aktuellen Verfügung den Begriff der Studienreise (in Abgrenzung von Seminaren und Fachtagungen) näher erläutert. Diese Aussagen haben grundsätzliche Bedeutung für den Begriff der Reiseleistung und damit für die Besteuerung von touristischen Leistungen.

Seiten 11 - 13

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.07.2008.011

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