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Erlebnisführer „Hugo“ versteuert mit 19%

Im Fall „Hugo“ hat das FG Niedersachsen entschieden, dass der gleichnamige Braunschweiger Erlebnisführer seine Einnahmen dem Regelsteuersatz von 19% zu unterwerfen hat.

Seiten 12 - 13

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.09.2009.012

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