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Einzahlungen der Kunden auf den Reisevertrag – Durchlaufende Posten im Reisebüro

In Ausgabe 4/2005, Seite 10, haben wir festgestellt, dass durchlaufende Posten im Reisebüro (die Einzahlungen der Kunden auf den Reisevertrag und deren Weiterleitung an Leistungsträger) nach ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Grundsätzen
– nicht buchhalterisch zu erfassen und nicht zu bilanzieren sind und
– im Regelfall nicht zu Betriebseinnahmen oder -ausgaben führen können (Ausnahmefall: Belastung durch Nichtzahlung eines Kunden bei Verstößen gegen den Agenturvertrag).

Seiten 12 - 14

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.07.2005.012

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