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Einnahmen-Überschussrechnung der Reisebüros: Umsatzsteuer-Vorauszahlung als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe

Eine im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR, Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) gelegentlich streitige Frage hinsichtlich der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen ist vom Bundesfinanzhof (BFH) im Sinne der Absetzbarkeit als „regelmäßig wiederkehrende Ausgabe“ nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG entschieden worden (BFH-Urteil vom 01.08.2007, Az. XI R 48/05). Der Tenor lautet: „Eine für das vergangene Kalenderjahr geschuldete und zu Beginn des Folgejahres entrichtete Umsatzsteuer-Vorauszahlung ist als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe im vorangegangenen Veranlagungszeitraum abziehbar.“

Seiten 16 - 17

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.01.2008.016

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