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Dauercamping umsatzsteuerfrei

Der BFH entschied kürzlich, dass die langfristige Vermietung von als Campingplätze erschlossenen Grundstücken nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist und diese Befreiung des deutschen UStG nicht Art. 13 Teil B Buchst. b Nr. 1 der 6. EGRL verletzt (Urteil vom 13.2.2008, Az.: XI R 51/06, abrufbar unter www.srtourdigital.info/materialien.html).

Seiten 14 - 15

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.11.2008.014

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