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Boote sind Fahrzeuge – die Vermietung von Liegeplätzen ist daher steuerpflichtig

Im Jachthafen von Marselisborg in der Nähe von Århus (Dänemark) entstand die Streitfrage, ob die Vermietung von Bootsliegeplätzen im Wasser und Stellplätzen für die Winterlagerung von Booten an Land der Umsatzsteuer unterliegt oder entsprechend Artikel 13 Teil B Buchstabe b der 6. EG-Richtlinie steuerfrei gestellt ist.

Seiten 4 - 5

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.11.2005.004

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