Inhalt » Archiv » Ausgabe 05/2006 » BMF-Schreiben liegt vor – Service-Entgelte unterliegen ab 1. Juli 2006 der Umsatzsteuer

BMF-Schreiben liegt vor – Service-Entgelte unterliegen ab 1. Juli 2006 der Umsatzsteuer

Es hat alles nichts geholfen. Auch Proteste namhafter Politiker konnten das Bundesfinanzministerium (BMF) nicht bewegen, die Vereinfachungsregelung aus 1997 (danach A 53a UStR 2000) aufrecht zu erhalten. Das zeigt die aktuelle Anweisung des BMF (Schreiben vom 30.3.2006, Az: IV AS – S 7200 – 13/06; Abruf-Nr. 061089).

Seiten 3 - 5

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.05.2006.003

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