Inhalt » Archiv » Ausgabe 02/2005 » Binnenschifffahrt – Veranstalter und Reeder haften gesamtschuldnerisch

Binnenschifffahrt – Veranstalter und Reeder haften gesamtschuldnerisch

Wird auf einer Binnenschiffsreise ein Passagier durch ein Unglück verletzt, haftet der Veranstalter und der ausführende Schiffsreeder der Reise gesamtschuldnerisch für Hilfspersonen, derer sich der Reeder bedient hat.

Seite 20

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.02.2005.020

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