Inhalt » Archiv » Ausgabe 04/2006 » Aufteilungsverbot gilt nicht auf Einnahmenseite – Kosten für Arbeitnehmer-Reisen können aufgeteilt werden

Aufteilungsverbot gilt nicht auf Einnahmenseite – Kosten für Arbeitnehmer-Reisen können aufgeteilt werden

Der BFH hat sehr schnell über die Frage der Steuerbefreiung von Kreditvermittlungsentgelten nach § 4 Nummer 8 UStG entschieden (Ausgabe 1/2006, Seite 8 bis 11). Es bestehen Analogien zur Problematik der Steuerbefreiung von Vermittlungsentgelten für Unteragenturen, die dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorliegt (Ausgabe 2/2006, Seite 9) und beim Europäischen Gerichtshof anhängig ist (Vorlagefrage des FG Brandenburg vom 23.11.2005, Az: 1 K 692/05).

Seiten 3 - 7

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.04.2006.003

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