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Arbeitsvertrag mit nahen Angehörigen: Mündlichkeit nicht zu empfehlen

Verträge mit nahen Angehörigen, die beim Betriebsinhaber zu steuermindernden Ausgaben führen und auf der anderen Seite wegen Unterschreitung von Freigrenzen oder Freibeträgen unbesteuert bleiben, unterliegen als klassische Steuersparmodelle stets einer intensiven Überprüfung durch die Finanzverwaltung. Dies musste auch ein Unternehmer erfahren, der seinen Sohn für unterschiedliche Arbeiten wie Putzen, Telefondienst und Terminverwaltung eingesetzt und mit ihm hierfür mündlich ein pauschaliertes Arbeitsentgelt vereinbart hatte.

Seiten 12 - 14

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.11.2008.012

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