Inhalt » Archiv » Ausgabe 07/2006 » Aktuelle BFH-Urteile – Wann sind Betriebsveranstaltungen „steuerfrei“?

Aktuelle BFH-Urteile – Wann sind Betriebsveranstaltungen „steuerfrei“?

Vorteile, die Arbeitnehmern bei Betriebsveranstaltungen zugewendet werden, bleiben steuer- und sozialabgabenfrei, wenn es sich um „übliche“ Betriebsveranstaltungen handelt. Der BFH hat sich in fünf Urteilen mit den Voraussetzungen der „Üblichkeit“ beschäftigt.

Seiten 15 - 16

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.07.2006.015

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