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Umsatzsteuer

Dauercamping: Umsatzsteuerfreie Stromlieferungen

Kennzahl srtour_20090607
Diplom-Finanzwirt H. Jürgen Henkel
 
Der BFH hat die Rechtsfrage entschieden, ob Stromlieferungen bei der Vermietung von Stellplätzen an Dauercamper als Nebenleistungen der Grundstücksvermietung umsatzsteuerfrei bleiben oder als selbständige Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind. Wieder einmal weicht er mit dieser Entscheidung von der Auffassung der Finanzverwaltung ab. Unabhängig davon hat die Rechtsauffassung des BFH zur Definition von Haupt- und Nebenleistungen allgemeine Bedeutung für Leistungen der Touristik.
(Seite 16 - 17)
 
Stichworte: Abgrenzung von Nebenleistungen
SmartLink: SRTour.06.2009.016 Hilfe

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