Steuern
Kleinunternehmerregelung und Margensteuer
Diplom-Finanzwirt H. Jürgen Henkel
Für veranstaltende Reisebüros und mittelständische Reiseveranstalter kann die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) Bedeutung erlangen (§ 19 Abs. 1 UStG). Hiernach wird die Umsatzsteuer von Unternehmern nicht erhoben, deren Umsatz zzgl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer im vorausgegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird. Umsatz ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz im Sinne von § 19 Abs. 3 UStG. Auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung kann der Unternehmer bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung für einen Veranlagungszeitraum verzichten. Auf diese Weise kann ein Vorsteuerüberhang (beispielsweise aus Investitionen der Anfangsjahre eines Unternehmens) wirksam gemacht werden.
(Seite 14 - 15)
Freier Download für Abonnenten (Zeitschrift und eJournal)
Sie sind bereits Kunde? Dann loggen Sie sich bitte mit Ihrer myESV-Zugangskennung ein. Ihr Ticket erhalten Sie per E-Mail beim
Abo-Vertrieb oder per Fax unter 030/25 00 85-275.
Kauf für Nichtabonnenten
Wenn Sie kein Abonnent von SRTOUR Steuer- und RechtsBrief Touristik - Der aktuelle Informationsdienst für Touristik, Business Travel und Hotellerie sind, stehen Ihnen hier die Beiträge der Zeitschrift einzeln zum Kauf zur Verfügung.
Informieren Sie sich freundlicherweise auch über das günstige
Abonnement
*) Der Preis beinhaltet bereits die gesetzliche MwSt. von 19%.
Lieferkosten werden nicht berechnet, es wird lediglich eine Verfügungspauschale in Höhe von EUR (D) 4,95 für die vierteljährlich erstellte Sammelrechnung fällig.
Lieferkosten werden nicht berechnet, es wird lediglich eine Verfügungspauschale in Höhe von EUR (D) 4,95 für die vierteljährlich erstellte Sammelrechnung fällig.
