Einkommensteuer
Tonnagesteuer: Gesetzesänderung in Irland mit Auswirkungen auf den Kreuzfahrtstandort Deutschland?
Dr. Volker M. Jorczyk
Die sog. Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG ist eine Sonderform der Gewinnermittlung beim Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr. Sie erlaubt eine pauschale Ermittlung des Gewinns und bietet ein Flat-Tax-Regime auf der Basis durchschnittlicher Gewinne pro Betriebstag und Nettoraumzahl (jeweils volle 100 Nettotonnen).
(Seite 11 - 12)
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