Rückblick
10 Jahre Steuer- und RechtsBrief Touristik – Geburtstage und Reisen aus der steuerlichen Sicht
Gelegentlich gelingt es Steuerfachleuten, ihr Erfahrungswissen noch lange Zeit über den offiziellen Beginn des Ruhestands hinaus nutzbringend zur Geltung zu bringen. Auf jeden Fall wird man Prof. Dr. Klaus Offerhaus diesem Kreis zurechnen dürfen. Dem ehemaligen BFH-Präsidenten hat es offensichtlich keine Ruhe gelassen, dass § 12 EStG herangezogen wurde, um geldwerte Vorteile aus der jeweilgen Einkunftsart zu begründen und Ausgaben vom steuerlichen Abzug auszuschließen, wenn neben einer betrieblich/beruflichen auch eine private Veranlassung in Verdacht stand.
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