GmbH
Verdeckte Gewinnausschüttung – Mehrfachbesteuerung droht
Sofern Reiseunternehmen in der Rechtsform einer GmbH oder AG betrieben werden und Vergütungen der Gesellschaft (zum Beispiel Gehälter, Mieten) in der Einkommensteuer-Veranlagung von Gesellschaftern zu erfassen sind, kann es nach aktueller Rechtsauffassung des BFH zu einer überhöhten Besteuerung kommen.
(Seite 12 - 13)
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