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Umsatzsteuer

Verkauf von Eintrittskarten – Differenzbesteuerung nicht anwendbar

Kennzahl srtour_20051207
Zwischen Bund und Ländern ist eine einheitliche Rechtsauffassung abgestimmt worden, wonach der Weiterverkauf von Eintrittskarten durch so genannte Ticket-Service-Agenturen umsatzsteuerlich nicht in den Anwendungsbereich der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG fällt.
(Seite 9 - 10)
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