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Umsatzsteuer

Flusskreuzfahrten in Deutschland – wer zahlt die Umsatzsteuer?

Kennzahl srtour_20050205
Gerade bei Charter- und Subcharter-Verträgen über Kabinenschiffe ist es – trotz der grundlegenden BFH-Entscheidung vom 1. August 1996 (Az: V R 58/99, BFH/NV 97 R 65) – oftmals schwer, die Art der Leistung (Miete oder Charter) und den für die Beförderung und Besteuerung verantwortlichen Unternehmer zu bestimmen. Ein aktueller Prüfungsfall gibt Veranlassung, die Rechtslage zu untersuchen.
(Seite 5 - 7)
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