Vorsicht Falle! Neue Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails
Gut versteckt im Gesetz zur Einführung des elektronischen Handelsregisters und des Unternehmensregisters hat der Gesetzgeber die Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails konkretisiert. Die neuen Vorschriften gelten seit 1. Januar 2007. Wer noch nicht gehandelt hat, sollte sofort aktiv werden! Lesen Sie nachfolgend, was Sie tun müssen.
Seiten 19 - 20
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.03.2007.019